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Der Beitritt zu dem Übereinkommen sollte die Kohärenz des Erhaltungsansatzes der Union in allen Ozeanen fördern und ihre Entschlossenheit zur langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischereiressourcen bekräftigen. Entsprechend der Gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 10. November 2016 mit dem Titel: „Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft der Weltmeere“ sowie den Schlussfolgerungen des Rates vom 3. April 2017 zu dieser Gemeinsamen Mitteilung ist die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von regionalen Fischereiorganisationen, zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit und gegebenenfalls zur Verbesserung ihrer Verwaltung für das Handeln der Union in diesen Organisationen von zentraler Bedeutung.
Es liegt im Interesse der Union, einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens zu leisten. Ein solches Vorgehen wird auch die Kohärenz des…
Gemäß der Gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 10. November 2016 mit dem Titel…
Gemäß der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Titel „Internationale…
Wird die Union Vertragspartei des Übereinkommens, so wird dies die Kohärenz ihres Erhaltungsansatzes in allen Ozeanen fördern und ihre Entschlossenheit zu einer…
Gemäß der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Titel „Internationale…
Als globaler Akteur setzt sich die Union im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.