Erwägungsgrund 11 32018D1296Der von der Union auf der 13. Generalversammlung der OTIF zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem Anhang beruhen —
Art. 1 Abs. 2 32015D1734BESCHLUSS (EU) 2015/1734 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 12. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts
Geringfügige Änderungen der im Anhang dieses Beschlusses genannten Dokumente können ohne weiteren Beschluss des Rates von den Vertretern der Union auf der…
Art. 1 Abs. 1 32017D1364BESCHLUSS (EU) 2017/1364 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Republik Moldau zur Änderung des Anhangs XXVI des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsrat in Bezug auf Änderungen des Anhangs XXVI des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines…
Art. 1 Abs. 1 32017D0814BESCHLUSS (EU) 2017/814 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile in Bezug auf die Ersetzung von Anhang III Artikel 12 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits zu vertreten ist
Der im Namen der Union im Assoziationsausschuss zu vertretende Standpunkt in Bezug auf Anhang III Artikel 12 des Abkommens beruht auf dem diesem Beschluss…
Art. 1 Abs. 1 32014D0699BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 25. Sitzung des OTIF-Revisionsausschusses zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts (2014/699/EU)
Der Standpunkt, der im Namen der Union anlässlich der 25. Sitzung des durch das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr eingerichteten…
Erwägungsgrund 9 32015D1734BESCHLUSS (EU) 2015/1734 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 12. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union auf der 12. Generalversammlung zu vertretende Standpunkt auf dem Anhang zu diesem Beschluss beruhen —