Beschluss (EU) 2024/851 des Rates vom 4. März 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 12. Sitzung des vorbereitenden Ausschusses für die Errichtung des Internationalen Registers für rollendes Eisenbahnmaterial und auf der ersten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem Protokoll von Luxemburg zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials errichtet wird, zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Union hat in Bezug auf ihre Zuständigkeiten das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommene Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials (im Folgenden „Protokoll von Luxemburg“) mit dem Beschluss 2014/888/EU des Rates genehmigt und den Status einer Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration im Rahmen des Protokolls erworben.
Erwägungsgrund 1 32024D0851
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