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Die Generalversammlung der OTIF wurde gemäß Artikel 13 § 1 Buchstabe a des COTIF-Übereinkommens eingerichtet (im Folgenden „Generalversammlung“). Auf ihrer 13. Tagung, die vom 25. bis 26. September 2018 stattfindet, wird die Generalversammlung voraussichtlich über bestimmte Änderungen des COTIF-Übereinkommens sowie von dessen Anhängen E (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr — CUI) und G (Technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird — ATMF) beschließen. Zudem wird erwartet, dass die Generalversammlung auf dieser Tagung über die Annahme eines neuen Anhangs H des COTIF-Übereinkommens über den sicheren Betrieb von Zügen im internationalen Verkehr beschließt.
Die nach Artikel 13 § 1 Buchstabe a des COTIF-Übereinkommens eingerichtete Generalversammlung (im Folgenden „Generalversammlung“) soll auf ihrer 12. Tagung, die…
Der Revisionsausschuss der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (im Folgenden „Revisionsausschuss“) wurde gemäß Artikel 13…
Der nach Artikel 13 § 1 Buchstabe c des COTIF-Übereinkommens eingerichtete Revisionsausschuss soll in seiner 25. Sitzung, die für den 25. bis 27. Juni 2014…
Der Fachausschuss für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (im Folgenden „OTIF“)…
Die Änderungen des Anhangs G (ATMF) des COTIF-Übereinkommens zielen — insbesondere nach Annahme des vierten Eisenbahnpakets durch die Union im Jahr 2016 — auf…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 12. Generalversammlung im Rahmen des COTIF-Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.