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Mit den Änderungen des Anhangs E (CUI) des COTIF-Übereinkommens wird beabsichtigt, den Geltungsbereich der Einheitlichen Rechtsvorschriften im Bereich CUI klarzustellen, um deren systematischere Anwendung auf ihren Verwendungszweck sicherzustellen, insbesondere im internationalen Eisenbahnverkehr, wie beispielsweise in den Güterverkehrskorridoren oder im internationalen Schienenpersonenverkehr.
Mit den Änderungen von Anhang E (CUI) soll der Geltungsbereich der Einheitlichen Rechtsvorschriften im Bereich CUI klargestellt werden, um deren systematischere…
Die vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) angeregten Änderungen des Anhangs E (CUI) zielen darauf ab, den Anwendungsbereich der Einheitlichen…
Die vom Generalsekretär der OTIF vorgelegten Änderungen des Anhangs D (CUV) dienen dazu, in den Verträgen über die Verwendung von Wagen im internationalen…
Der Revisionsausschuss der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (im Folgenden „Revisionsausschuss“) wurde gemäß Artikel 13…
Der nach Artikel 13 § 1 Buchstabe c des COTIF-Übereinkommens eingerichtete Revisionsausschuss soll in seiner 25. Sitzung, die für den 25. bis 27. Juni 2014…
Die Änderungen des Anhangs G (ATMF) des COTIF-Übereinkommens zielen — insbesondere nach Annahme des vierten Eisenbahnpakets durch die Union im Jahr 2016 — auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.