BESCHLUSS Nr. …/2016 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-SERBIEN vom … über die Beteiligung Serbiens im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates als Beobachter an der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 9 32018D0013
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