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Aus diesen Gründen liegt die geplante Bürgerinitiative „STOP BETRUG und Missbrauch von EU-MITTELN — durch bessere Kontrolle von Beschlüssen und der Durchführung sowie durch Sanktionen“ offenkundig nicht außerhalb des Rahmens der Befugnisse der Kommission zur Vorlage von Rechtsakten der Union zur Umsetzung der Verträge gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b und sollte daher registriert werden. Unterstützungsbekundungen für diese geplante Bürgerinitiative sollten in dem Maße gesammelt werden, indem die Bürgerinitiative auf Vorschläge der Kommission für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge abzielt, bei denen — bei gleichzeitiger Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union — nicht ausschließlich aufgrund einer Beteiligung oder Nichtbeteiligung an der verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zwischen den Mitgliedstaaten unterschieden wird —
Unterstützungsbekundungen für diese geplante Bürgerinitiative dürfen gesammelt werden, soweit die Bürgerinitiative auf Vorschläge der Kommission für Rechtsakte…
Gegenstand der geplanten Bürgerinitiative „STOP BETRUG und Missbrauch von EU-MITTELN — durch bessere Kontrolle von Beschlüssen und der Durchführung sowie durch…
Die vorgeschlagene Bürgerinitiative, soweit sie auf Vorschläge der Kommission für Rechtsakte zur Festlegung der Aufgaben, der vorrangigen Ziele und der…
Soweit die geplante Bürgerinitiative auf die in Erwägungsgrund 4 Buchstaben f und g genannten Legislativvorschläge der Kommission zur Umsetzung der Verträge…
Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative betreffen Folgendes: „Um Betrug und Missbrauch von EU-Mitteln zu verhindern und zu ahnden, sollten die…
Aus diesen Gründen ist zu schließen, dass die geplante Bürgerinitiative im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung nicht offenkundig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.