Erwägungsgrund 6 32019D0425BESCHLUSS (EU) 2019/425 DES RATES vom 12. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer eingerichtet wurde, zu vertretenden Standpunkt
Im Gemischten Ausschuss wird die Union gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union durch die Kommission vertreten –
Erwägungsgrund 7 32019D0233BESCHLUSS (EU) 2019/233 DES RATES vom 6. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 14, 16, 17, 19, 23, 24, 27, 29, 34, 37, 38, 43, 44, 46, 48, 50, 53, 60, 67, 69, 70, 74, 77, 83, 86, 87, 91, 94, 95, 98, 99, 100, 101, 104, 105, 110, 112, 113, 119, 121, 123, 128, 129, 132 und 137 und der globalen technischen Regelung Nr. 9 sowie zu den Vorschlägen für drei neue globale technische Regelungen der UN zu vertreten ist
In diesen Ausschüssen wird die Union gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union durch die Kommission vertreten —
Erwägungsgrund 9 32018D1303BESCHLUSS (EU) 2018/1303 DES RATES vom 18. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingerichtet wurde, zur Aktualisierung der Vorschriften des Anhangs III (Annäherung) über Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, technische Regulierung und Messwesen und zur Aktualisierung des Anhangs XVI (Öffentliches Beschaffungswesen) des Abkommens zu vertreten ist
Im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ wird die Union gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union durch die Kommission…
Erwägungsgrund 11 32019D1955BESCHLUSS (EU) 2019/1955 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zur Annahme eines Beschlusses über die Überarbeitung des Understanding on Tariff Rate Quota Administration Provisions of Agricultural Products („TRQ Understanding/Vereinbarung über Zollkontingente“) zu vertreten ist
Im Allgemeinen Rat der WTO wird die Union nach Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union durch die Kommission vertreten —
Art. 2 32004D0889BESCHLUSS DES RATES vom 16. November 2004 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (2004/889/EG)
Die Kommission, unterstützt von Vertretern der Mitgliedstaaten, vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 21 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss…
Art. 2 32004D0633BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (2004/633/EG)
Die Kommission, unterstützt von Vertretern der Mitgliedstaaten, vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 21 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss…