Art. 2 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Der Beschluss des Zoll-Unterausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Erwägungsgrund 5 32004R1345VERORDNUNG (EG) Nr. 1345/2004 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2004 zur Änderung von Angaben in der Spezifikation einer Bezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Scotch Lamb)
Die Änderungen sind daher einzutragen und im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen —
Erwägungsgrund 5 32004R1215VERORDNUNG (EG) Nr. 1215/2004 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2004 zur Änderung von Angaben in der Spezifikation einer Bezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Scotch Beef)
Die Änderungen sind daher einzutragen und im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen —
Erwägungsgrund 5 32004R1902VERORDNUNG (EG) Nr. 1902/2004 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2004 zur Änderung von Angaben in der Spezifikation einer Bezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Les Garrigues)
Die Änderungen sind daher einzutragen und im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen —
Art. 2 32020D0769BESCHLUSS (EU) 2020/769 DES RATES vom 10. Juni 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Abkommens zu vertreten ist
Jedweder Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses zur Änderung des Austrittsabkommens gemäß Artikel 1 wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 3 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Handelsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.