Erwägungsgrund 6 32017D2433BESCHLUSS (EU) 2017/2433 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Zoll-Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird —
Erwägungsgrund 8 32018D1486Der im Namen der Union im Zoll-Unterausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem Entwurf eines Beschlusses beruhen, der dem vorliegenden Beschluss…
Erwägungsgrund 5 32019D1569BESCHLUSS (EU) 2019/1569 DES RATES vom 16. September 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft zur Änderung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Ausschuss zu vertreten ist, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich sein…
Erwägungsgrund 7 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Zoll-Unterausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32018D0768BESCHLUSS (EU) 2018/768 DES RATES vom 22. Mai 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 55. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertreten ist
Da der von diesem Ausschuss zu erlassende Beschluss für die Union verbindlich sein wird, sollte festgelegt werden, welcher Standpunkt hierbei im Namen der Union…
Art. 3 Abs. 1 32017D0189BESCHLUSS (EU) 2017/189 DES RATES vom 16. Januar 2017 über die im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“, „Handel und nachhaltige Entwicklung“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnungen jener Unterausschüsse zu vertretenden Standpunkte
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 83 des Abkommens eingesetzten Zoll-Unterausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines…