Erwägungsgrund 1 32018D1518
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind von unabhängigen externen, vom EZB-Rat empfohlenen und vom Rat der Europäischen Union anerkannten Rechnungsprüfern zu prüfen.