Erwägungsgrund 1 32018D1528
Im Mai 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an' in dem Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert wurden (im Folgenden „EU-Aktionsplan“). Im Oktober 2003 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu diesem EU-Aktionsplan an, und am 7. Juli 2005 verabschiedete das Europäische Parlament eine diesbezügliche Entschließung.