Art. 2 32019D1736BESCHLUSS (EU) 2019/1736 DES RATES vom 10. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Aufstellung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2236BESCHLUSS (EU) 2015/2236 DES RATES vom 27. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation hinsichtlich der Verlängerung des Moratoriums über Zölle auf elektronische Übertragungen und des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1545BESCHLUSS (GASP) 2018/1545 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1869 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D1838BESCHLUSS (EU) 2018/1838 DES RATES vom 19. November 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0635BESCHLUSS (EU) 2018/635 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D1736BESCHLUSS (EU) 2021/1736 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Erasmus+) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.