Erwägungsgrund 2 32014D0721BESCHLUSS DES RATES vom 13. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zum Beitritt Neuseelands zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertreten ist (2014/721/EU)
Neuseelands Verpflichtungen in Bezug auf den Geltungsbereich sind in seiner Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des Überarbeiteten GPA am 21.…
Erwägungsgrund 2 32015D1969BESCHLUSS (EU) 2015/1969 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich des Beitritts der Ukraine zum Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts
Die Verpflichtungen der Ukraine in Bezug auf den Geltungsbereich sind in ihrer Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des Überarbeiteten GPA am 29.…
Erwägungsgrund 2 32015D1522BESCHLUSS (EU) 2015/1522 DES RATES vom 14. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Beitritts der Republik Moldau zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Verpflichtungen der Republik Moldau in Bezug auf den Geltungsbereich sind in ihrer Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des Überarbeiteten GPA…
Erwägungsgrund 2 32014D0720BESCHLUSS DES RATES vom 13. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zum Beitritt Montenegros zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertreten ist (2014/720/EU)
Montenegros Verpflichtungen in Bezug auf den Geltungsbereich sind in seiner Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des Überarbeiteten GPA am 18.…
Erwägungsgrund 3 32018D1536Australiens Schlussofferte bietet zwar einen weitreichenden, aber keinen umfassenden Geltungsbereich. Die Union sollte daher für Australien bestimmte Ausnahmen…
Erwägungsgrund 5 32019D0349BESCHLUSS (EU) 2019/349 DES RATES vom 22. Februar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Welthandelsorganisation für das öffentliche Beschaffungswesen zm Beitritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu vertreten ist
Die Selbstverpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Geltungsbereich des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungsmarkt sind in seiner Schlussofferte…