Art. 1 32018D1537
(1)
Die durch den königlichen Erlass vom 7. Januar 2014 gewährte Subvention zugunsten bestimmter Fluggesellschaften stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
(2)
Die in Absatz 1 genannte Beihilfe, die das Königreich Belgien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.