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Der Beschluss (GASP) 2017/1869 wird wie folgt geändert:
Die Artikel 2 und 3 erhalten folgende Fassung: Ziele Die strategischen Ziele der EUAM Iraq sind folgende: Aufgaben
Bereitstellung von Beratung und Fachwissen für die irakischen Behörden auf strategischer Ebene, um die Voraussetzungen für eine kohärente Umsetzung der zivilen Aspekte der Reform des Sicherheitssektors im Rahmen der irakischen nationalen Sicherheitsstrategie und damit verbundener Pläne zu bestimmen und zu definieren;
Analyse, Bewertung und Bestimmung von Möglichkeiten auf nationaler, regionaler und Provinzebene für ein künftiges Engagement der Union zur Unterstützung der Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Reform des zivilen Sicherheitssektors und Bereitstellung von Informationen für die Planung und Umsetzung durch die Union und die Mitgliedstaaten sowie Erleichterung dieser Arbeit;
Unterstützung der Delegation der Union bei der Koordinierung der Hilfe der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der Reform des Sicherheitssektors und so Gewährleistung der Kohärenz der Unionsmaßnahmen.
Artikel 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 17 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 17. April 2020.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.