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Wie in Erwägungsgrund 33 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ausgeführt, beteiligt sich das Vereinigte Königreich an der Verordnung und ist somit durch diese gebunden. Irland beantragte, sich an der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 gemäß den dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beigefügten Protokollen Nr. 19 über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand und Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nach ihrer Annahme zu beteiligen. Das Vereinigte Königreich und Irland sollten daher Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 durch ihre Beteiligung am vorliegenden Beschluss Wirkung verleihen. Das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich daher an diesem Beschluss.
Wie in Erwägungsgrund 52 der Verordnung (EU) 2018/1726 ausgeführt, beteiligt sich das Vereinigte Königreich an der Verordnung und ist somit durch diese…
Wie unter Erwägungsgrund 21 der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeführt, beteiligen sich das Vereinigte Königreich und…
Wie unter Erwägungsgrund 21 der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 ausgeführt, beteiligen sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Verordnung, die für sie…
Wie unter Erwägungsgrund 21 der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 ausgeführt, beteiligen sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Verordnung, die für sie…
Wie unter Erwägungsgrund 21 der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 ausgeführt, beteiligen sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Verordnung, die für sie…
Wie unter Erwägungsgrund 21 der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeführt, beteiligen sich das Vereinigte Königreich und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.