Erwägungsgrund 3 32018D1552
Gemäß Artikel 98 des Abkommens treffen die Vertragsparteien des Abkommens alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele des Abkommens erreicht werden.