Art. 5 32018D1573
Ghana verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem Beitritt der Republik Kroatien zur Union auf Ansprüche, Ersuchen und Vorlagen sowie auf die Änderung oder Zurücknahme von Zugeständnissen nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) 1994 und nach Artikel XXI des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) zu verzichten.