Erwägungsgrund 4 32018D1578
Die von den Kommissionsdienststellen vorgenommene Bewertung zeigt deutlich, dass das Abkommen einen wichtigen Rahmen bildet, der die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Vereinigten Staaten von Amerika in gemeinsamen wissenschaftlichen und technischen Schwerpunktbereichen erleichtert und so für beide Seiten von Nutzen ist. Es liegt daher im Interesse der Union, das Abkommen um weitere fünf Jahre zu verlängern.