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Druckerzeugnisse und weiterverarbeitete Papiererzeugnisse stehen in einem engen Zusammenhang zueinander. Außerdem läuft gegenwärtig eine Überprüfung für Erzeugnisse aus grafischem Papier, einem Substrat für Druckerzeugnisse. Um Synergien zu intensivieren und eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens für diese Produktgruppen zu erreichen, sollte die Geltungsdauer der derzeitigen Kriterien für Druckerzeugnisse an die der Kriterien für weiterverarbeitete Papiererzeugnisse angepasst und somit bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Mit dem Beschluss 2012/448/EU der Kommission wurden Kriterien für die Produktgruppe „Zeitungsdruckpapier“ und die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Mit dem Beschluss 2011/333/EU der Kommission wurden Kriterien für die Produktgruppe „Kopierpapier und grafisches Papier“ und die damit verbundenen Beurteilungs-…
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppen „grafisches Papier“ und „Hygienepapier und Hygienepapierprodukte“ sowie die damit verbundenen…
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2012/481/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Druckerzeugnisse sowie…
Herstellern, deren Produkte aufgrund der Kriterien entsprechend dem Beschluss 2011/333/EU, dem Beschluss 2012/448/EU oder der Entscheidung 2009/568/EG das…
Artikel 4 des Beschlusses 2012/481/EU erhält folgende Fassung: Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Druckerzeugnisse‘ sowie die damit verbundenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.