Erwägungsgrund 1 32018D1590
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2012/481/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Druckerzeugnisse sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 31. Dezember 2018.