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Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 73. Tagung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt zu vertreten ist, besteht darin, der Verabschiedung der Änderungen der Regel 14 in Anlage VI des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe gemäß IMO-Dokument MEPC 73/3 zuzustimmen.
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Der im Namen der Union auf der 75. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen…
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (im Folgenden „MEPC“) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (im Folgenden „IMO“) wird auf seiner 73.…
Der im Namen der Union auf der 75. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu vertretende…
Der im Namen der Union auf der 79. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der IMO (MEPC 79) zu vertretende Standpunkt besteht darin, der Annahme…
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) wird auf seiner 75. Tagung (MEPC 75) voraussichtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.