Erwägungsgrund 12 32019D0851BESCHLUSS (EU) 2019/851 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 74. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 101. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Verabschiedung von Änderungen der Anlage II zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, von Änderungen des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm bei Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011, von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes, von Änderungen der Formulare C, E und P in der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 12 32017D1243BESCHLUSS (EU) 2017/1243 DES RATES vom 29. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 98. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und der 71. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/23 und II-2/9.4.1.3, der internationalen Codes von 1994 und 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, des Internationalen Rettungsmittel-Codes und des Anhangs V der MARPOL-Anlage VI zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 7 32018D0752BESCHLUSS (EU) 2018/752 DES RATES vom 14. Mai 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Union auf der 99. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu der Annahme von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, der Genehmigung der zugehörigen Richtlinien für den Fall der Überflutung von vor dem 1. Januar 2014 über die betrieblichen Informationen für Kapitäne gebauten Fahrgastschiffen sowie der Annahme von Änderungen des Internationalen Kodex für die Anwendung von Brandprüfverfahren in der Fassung von 2010 (FTP-Code 2010) zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 14 32016D2077BESCHLUSS (EU) 2016/2077 DES RATES vom 17. Oktober 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 70. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 97. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens, der SOLAS-Regel II-1, der SOLAS-Regeln III/1.4, III/30 und III/37, der SOLAS-Regeln II-2/1 und II-2/10, der SOLAS-Regel II-1/3-12 sowie des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes, des Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher ist es erforderlich, dass der Rat die Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 14 32016D0807BESCHLUSS (EU) 2016/807 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ausschusses zur Erleichterung der Formalitäten, der 69. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 96. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, von MARPOL-Anlage IV, der SOLAS-Regeln II-2/13 und II-2/18, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher ist es erforderlich, dass der Rat die Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 8 32015D1534BESCHLUSS (EU) 2015/1534 DES RATES vom 7. Mai 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 95. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation bezüglich der Annahme der Änderungen des MARPOL-Übereinkommens, des SOLAS-Übereinkommens und der Richtlinien für Abgasreinigungssysteme 2009 zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei eines der betreffenden Übereinkommen. Daher muss der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den im Namen…