Erwägungsgrund 1 32018D1603
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2234 des Rates, wurde am 5. Dezember 2016 das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsgebiet der ASECNA (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.