Erwägungsgrund 4 32018D0965BESCHLUSS (EU) 2018/965 DES RATES vom 6. Juli 2018 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2018 und einen geänderten Jahresbeitrag für 2018
Am 20. November 2017 hat der Rat den Beschluss (EU) 2017/2171 zur Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2018 auf 4 550 000 000…
Erwägungsgrund 4 32019D1093BESCHLUSS (EU) 2019/1093 DES RATES vom 26. Juni 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2019 und einer geänderten Obergrenze für die Jahresbeiträge für das Jahr 2020
Am 12. November 2018 hat der Rat den Beschluss (EU) 2018/1715 zur Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2019 auf 4 400 000 000…
Erwägungsgrund 4 32017D2007BESCHLUSS (EU) 2017/2007 DES RATES vom 8. November 2017 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2017
Mit dem Beschluss (EU) 2016/2026 hat der Rat am 15. November 2016 auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Festsetzung der Jahresbeiträge der…
Erwägungsgrund 4 32017D2171BESCHLUSS (EU) 2017/2171 DES RATES vom 20. November 2017 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2019, des jährlichen Betrags für 2018, der ersten Tranche 2018 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2020 und 2021
Mit dem Beschluss (EU) 2016/2026 des Rates wurde die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2018 auf 4 550 000 000 EUR für die…
Erwägungsgrund 4 32018D1715BESCHLUSS (EU) 2018/1715 DES RATES vom 12. November 2018 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2020, des jährlichen Betrags für 2019, der ersten Tranche 2019 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2021 und 2022
Mit dem Beschluss (EU) 2017/2171 des Rates wurde die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2019 auf 4 600 000 000 EUR für die…
Erwägungsgrund 4 32017D1206BESCHLUSS (EU) 2017/1206 DES RATES vom 4. Juli 2017 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2017
Mit dem Beschluss (EU) 2016/2026 hat der Rat am 11. November 2016 auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Festsetzung der Obergrenze der Jahresbeiträge…