Art. 2 32019D1800BESCHLUSS (EU) 2019/1800 DES RATES vom 24. Oktober 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2021, des Jahresbeitrags für 2020, der ersten Tranche 2020 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2022 und 2023
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 700 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR auf die…
Erwägungsgrund 4 32019D1093BESCHLUSS (EU) 2019/1093 DES RATES vom 26. Juni 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2019 und einer geänderten Obergrenze für die Jahresbeiträge für das Jahr 2020
Am 12. November 2018 hat der Rat den Beschluss (EU) 2018/1715 zur Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2019 auf 4 400 000 000…
Erwägungsgrund 4 32018D1715Mit dem Beschluss (EU) 2017/2171 des Rates wurde die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2019 auf 4 600 000 000 EUR für die…
Erwägungsgrund 4 32019D1801BESCHLUSS (EU) 2019/1801 DES RATES vom 24. Oktober 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2019
Mit dem Beschluss (EU) 2018/1715 hat der Rat am 12. November 2018 auf Vorschlag der Kommission den Beschluss zur Festsetzung der Jahresbeiträge der…
Art. 2 32016D2026BESCHLUSS (EU) 2016/2026 DES RATES vom 15. November 2016 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2018, des jährlichen Betrags für 2017, der ersten Tranche 2017 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2019 und 2020
Der Jahresbeitrag der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2017 beträgt 4 000 000 000 EUR. Dieser Betrag wird auf die Kommission 3 850 000 000 EUR und die EIB…
Art. 2 32017D2171BESCHLUSS (EU) 2017/2171 DES RATES vom 20. November 2017 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2019, des jährlichen Betrags für 2018, der ersten Tranche 2018 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2020 und 2021
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2018 liegt bei 4 800 000 000 EUR. Davon gehen 4 550 000 000 EUR an die Kommission und 250…