Erwägungsgrund 2 32018D1656
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 14. November 2019 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 14. November 2019 verlängert werden.