Beschluss (EU) 2018/1674 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Futterpflanzen- und Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Föderativen Republik Brasilien und der Gleichstellung von in der Föderativen Republik Brasilien erzeugtem Futterpflanzen- und Getreidesaatgut sowie hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in der Republik Moldau und von in der Republik Moldau erzeugtem Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgut
Gemäß der Entscheidung 2003/17/EG des Rates können Feldbesichtigungen bestimmter Saatgutvermehrungsbestände, die in den aufgelisteten Drittländern durchgeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen den gemäß dem Unionsrecht durchgeführten Feldbesichtigungen gleichgestellt werden, und das Saatgut bestimmter Arten von Futterpflanzen, Getreide, Rüben, Ölpflanzen und Faserpflanzen, das in diesen Ländern erzeugt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen dem gemäß dem Unionsrecht erzeugten Saatgut gleichgestellt werden.
Erwägungsgrund 1 32018D1674
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