Erwägungsgrund 3 32018D1675
Am 23. Februar 2018 stellten die Niederlande einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 20 Unternehmen, die im Sektor Finanzdienstleistungen in den folgenden Regionen tätig sind: Friesland, Drenthe und Overijssel in den Niederlanden. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.