Erwägungsgrund 4 32018D1676
Die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (im Folgenden „Abkommen“) sind abgeschlossen, und das Abkommen sollte, vorbehaltlich der Erledigung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt, im Namen der Union unterzeichnet werden —