Art. 3 32020D1697BESCHLUSS (EU) 2020/1697 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bilateralen Aufsichtsgremium im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu dem Beschluss Nr. 0010 zur Annahme des Anhangs 3 des Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32018D1676BESCHLUSS (EU) 2018/1676 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32020D1698BESCHLUSS (EU) 2020/1698 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bilateralen Aufsichtsgremium zu im Namen der Europäischen Union vertretenden Standpunkt zu dem Beschluss Nr. 0011 zur Annahme des Anhangs 4 zum Abkommen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32018D1663BESCHLUSS (EU) 2018/1663 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Bezug auf die Verabschiedung von Europäischen Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32024D1698BESCHLUSS (EU)2024/1698 DES RATES vom 14. Dezember 2015 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.