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Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates verweist unmittelbar darauf, dass es sich bei den technischen Vorschriften für Fahrzeuge um diejenigen handelt, die im ES-TRIN 2017/1 aufgeführt sind. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Bezugnahme in Anhang II auf die jeweils neueste Ausgabe des ES-TRIN zu aktualisieren und den Beginn ihrer Anwendung festzulegen.
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 32 delegierte Rechtsakte zur Anpassung von Anhang II, um unverzüglich die Bezugnahme auf die jeweils neueste Ausgabe des…
Mit der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates , wird die Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit…
In der Richtlinie 2012/36/EU der Kommission vom 19. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments des Rates über den…
Es gelten die im ES-TRIN 2025/1 aufgeführten technischen Vorschriften für Fahrzeuge.
Folglich wird der ES-TRIN-Standard 2017/1 Auswirkungen auf die Richtlinie (EU) 2016/1629 haben.
Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2002/49/EG passt die Kommission Anhang II an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt an.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.