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Damit ein Schmierstoff das EU-Umweltzeichen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 erhält, muss er unter die Produktgruppe „Schmierstoffe“ nach der Definition in Artikel 1 dieses Beschlusses fallen und die Kriterien und die diesbezüglichen Bewertungs- und Prüfanforderungen erfüllen, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind.
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Reinigungsmittel in die Produktgruppe „Reinigungsmittel für harte…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Waschmittel in die Produktgruppe „Waschmittel für den industriellen und…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Geschirrspülmittel in die Produktgruppe „Maschinengeschirrspülmittel für den…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Handgeschirrspülmittel in die Produktgruppe „Handgeschirrspülmittel“ nach…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Maschinengeschirrspülmittel oder Klarspülmittel der in Artikel 1 dieses…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Erzeugnis in die Produktgruppe „Schuhe“ im Sinne der Definition in Artikel 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.