Erwägungsgrund 2 32024D3179
Mit dem Beschluss (EU) 2017/175 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ festgelegt. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 30. Juni 2025.