Erwägungsgrund 5 32022D1654BESCHLUSS (GASP) 2022/1654 DES RATES vom 27. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D2161BESCHLUSS (GASP) 2021/2161 DES RATES vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D2138BESCHLUSS (GASP) 2021/2138 DES RATES vom 2. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32016D0318BESCHLUSS (GASP) 2016/318 DES RATES vom 4. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D2185BESCHLUSS (GASP) 2022/2185 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2018/1939 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32016D0565BESCHLUSS (GASP) 2016/565 DES RATES vom 11. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Der Beschluss 2011/235/GASP sollte deshalb entsprechend geändert werden —