Erwägungsgrund 6 32018D1859
Mit dem Beschluss (EU) 2018/508 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden aus dem Fonds Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 50000000 EUR für Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt. Diese Mittel wurden nur sehr begrenzt ausgeschöpft. Damit besteht Spielraum für eine Finanzierung des Gesamtbetrags dieser Inanspruchnahme durch eine Umverteilung der für Vorauszahlungen verfügbaren Mittel im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2018.