Erwägungsgrund 3 32018D1869
Am 9. Oktober 2014 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Föderativen Republik Brasilien über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden am 31. Oktober 2017 mit der Paraphierung des Abkommens erfolgreich abgeschlossen.