Erwägungsgrund 2 32018D1945
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14. November 2018 die Resolution 2444 (2018) angenommen. Diese Resolution stellt fest, dass eines der Kriterien für die Aufnahme in die Liste nach Resolution 1844 (2008) die Beteiligung an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Somalias bedrohen, oder die Unterstützung solcher Handlungen ist; sie beschließt des Weiteren, dass solche Handlungen unter anderem auch die Planung, Steuerung oder Begehung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen umfassen können.