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Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Die Möglichkeit, bestimmte Rechte zu beschränken, wurde in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass die Verwirklichung des Zwecks der in die Zuständigkeit des Amts fallenden Untersuchungen gefährdet wird und die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden, sollte dieser Beschluss ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2018/1725 gelten.
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Die Möglichkeit, bestimmte Rechte…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Die Möglichkeit, bestimmte…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit interner Audittätigkeiten unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung (EU)…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurden der Kommission gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates Befugnisse zur Durchführung einiger der Bestimmungen jener…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit von Handelsschutzuntersuchungen unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.