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Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Die Möglichkeit, bestimmte Rechte betroffener Personen zu beschränken, war bereits in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vorgesehen. Damit eine Beeinträchtigung der Handelspolitik und der Durchführung von Handelsschutzuntersuchungen vermieden wird, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2018/1725 gelten.
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Die Möglichkeit, bestimmte Rechte…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Die Möglichkeit, bestimmte Rechte…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit von Handelsschutzuntersuchungen unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit interner Audittätigkeiten unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.