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Am 18. und 19. September 2018 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel –11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung in Ungarn durch. Nachdem die Kommission den ungarischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, erstattete sie dem Rat am 21. November 2018 über ihre Feststellungen Bericht. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. In ihrem Bericht kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die ungarischen Behörden für 2018 weiterhin das im Konvergenzprogramm 2018 festgelegte Gesamtdefizitziel von 2,4 % des BIP anstreben und daher nicht beabsichtigen, auf die Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 hin tätig zu werden.
Am 26. September 2019 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 20. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter…
Am 27. und 28. September 2018 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 10. und 11. April 2018 führte die Kommission entsprechend Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung vor Ort…
Am 14. und 15. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 15. Oktober 2018 legten die ungarischen Behörden einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 getroffenen Maßnahmen vor .…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.