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Am 20. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung in Ungarn durch. Nachdem die Kommission den ungarischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, erstattete sie dem Rat am 5. Juni 2019 über ihre Feststellungen Bericht. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die ungarischen Behörden nicht die Absicht hätten, die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 zu befolgen. Während der Mission bestätigten die Behörden, dass ihr Haushaltsziel für 2019 – wie in ihrem im Juli 2018 angenommenen Haushaltsplan 2019 vorgesehen – ungeachtet der günstigeren makroökonomischen Bedingungen und des unerwartet gut ausgefallenen Haushaltsergebnisses 2018 nach wie vor ein Gesamtdefizit von 1,8 % ist.
Am 18. und 19. September 2018 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel –11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 26. September 2019 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 14. und 15. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 10. und 11. April 2018 führte die Kommission entsprechend Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung vor Ort…
Am 27. und 28. September 2018 führte die Kommission zum Zwecke der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission…
Am 15. April 2019 legten die ungarischen Behörden einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 getroffenen Maßnahmen vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.