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Aus den dargelegten Feststellungen lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Ungarn zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 getroffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengungen reichen nicht aus, um zu verhindern, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 2,8 % überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1,0 % des BIP entsprechen würde —
Das führt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen, die Ungarn infolge der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Aus den dargelegten Feststellungen lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Ungarn zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 getroffen hat,…
Aus den dargelegten Feststellungen lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 getroffen…
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien infolge der Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.