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Aus den dargelegten Feststellungen lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Ungarn zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 getroffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengungen reichen nicht aus, um zu verhindern, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 3,3 % überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1,0 % des BIP entsprechen würde, wohingegen die für 2020 geplante Konsolidierungsanstrengung insgesamt mit der empfohlenen Anpassung im Einklang steht —
Das führt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen, die Ungarn infolge der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Aus den dargelegten Feststellungen lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Ungarn zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 getroffen hat,…
Aus den dargelegten Feststellungen lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 getroffen…
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien infolge der Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Ungarns…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.