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Die restriktiven Maßnahmen sollten für die sieben Personen und die eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind, aufrechterhalten werden. Die Aussetzung der restriktiven Maßnahmen sollte für die in Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführten fünf Personen verlängert werden.
Die restriktiven Maßnahmen sollten für sieben Personen und eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind, aufrechterhalten…
Die restriktiven Maßnahmen sollten für die sieben Personen und die eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind,…
Die restriktiven Maßnahmen sollten für fünf Personen und eine Organisation verlängert und für zwei Personen aufgehoben werden, die in Anhang I des Beschlusses…
Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP entfernt…
Die Aussetzung des Reiseverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten für die Mehrzahl der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführten Personen und…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.