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Die restriktiven Maßnahmen sollten für sieben Personen und eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind, aufrechterhalten werden. Die Aussetzung der restriktiven Maßnahmen sollte für die fünf Personen, die in Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind, verlängert werden.
Die restriktiven Maßnahmen sollten für die sieben Personen und die eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind,…
Die Aussetzung des Reiseverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten für die Mehrzahl der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführten Personen und…
Eine Person und acht Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven…
Überdies sollten weitere Personen und Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die gemäß Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP restriktiven…
In die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, sollten…
Die Aussetzung des Reiseverbots und das Einfrieren von Vermögensgegenständen für die Mehrheit der Personen und Organisationen, die in Anhang I des Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.