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Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2019 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2020 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2017 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 29. Februar 2016 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 31. Oktober 2015 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen sollte deren Geltungsdauer bis zum 1. Juni 2019 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.