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Außerdem ist der Rat übereingekommen, dass die Mitgliedstaaten die Ausfuhr bestimmter Arten von Kleinkalibersportgewehren, Kleinkalibersportpistolen und Kleinkalibermunition für eine ausschließliche Nutzung zu Sportzwecken oder diesbezügliche technische Hilfe oder Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen genehmigen können, wobei davon ausgegangen wird, dass die Ausfuhr in begrenzter Zahl erfolgen wird und den geltenden Lizenzvorschriften damit nicht vorgegriffen wird.
Der Beschluss (GASP) 2018/280 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP sieht Ausnahmen vom Verbot der Ausfuhr bestimmter Arten von…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den anderen einschlägigen Bestimmungen zu Feuerwaffen, deren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition für…
Zu dem Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung sollte eine Ausnahme vorgesehen…
In Artikel 1a werden folgende Absätze angefügt: „(5) Abweichend von Absatz 1 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter…
Sollte die Ausfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition eine Ausfuhrgenehmigung nach Maßgabe dieser Verordnung erforderlich…
Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition finden wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.