Art. 2 32018D0341
Die Beihilfen für die Aufgabe der milchwirtschaftlichen Tätigkeit (ACAL), die vom Beginn des Wirtschaftsjahres 2006/2007 bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2011/2012 finanziert wurden, stellen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Sie sind gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.